JudikaturJustizRS0042490

RS0042490 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. August 2019

Der durch Vereinbarung festgelegte Unterhalt behält so lange den Charakter eines gesetzlichen Unterhaltsanspruches, als sich die Vereinbarung im Rahmen der gesetzlichen Unterhaltsbestimmungen bewegt. Ungeachtet der vertraglichen Festsetzung kann dann wegen Änderung der gesetzlichen Voraussetzungen eine Änderung oder Entfall des Unterhaltsanspruches begehrt werden.

Entscheidungen
18