JudikaturJustizRS0042444

RS0042444 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Dezember 2023

Es ist unzulässig, nur zu dem Zwecke ein erstrichterliches Urteil aufzuheben, um Erörterungen über Tatsachen zu veranlassen, die im bisherigen Verfahren nicht behauptet worden sind.

Entscheidungen
51