Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Der beklagten Partei wird ergänzend aufgetragen, der klagenden Partei ab 22. 6. 1993 bis zur Erlassung des die Höhe der Leistung festsetzenden Bescheides eine vorläufige Zahlung von S 1.000 monatlich zu erbringen, und zwar die schon fälligen vorläufigen Zahlu…
Text Entscheidungsgründe: Am 22. 4. 1993 führte der damals 52jährige Kläger am Hof eines Nachbarn mit einem Dampfstrahler Reinigungsarbeiten an seinem Traktor durch. Nach Beendigung dieser Arbeiten bedankte sich der Kläger bei seinem Nachbarn für die Überlassung des Dampfstrahlers, saß mit diesem noch …
Rechtliche Beurteilung Vorweg ist die Revisionswerberin darauf hinzuweisen, daß die Feststellung oder Nichtfeststellung bestimmter Tatsachen aus der freien Beweiswürdigung der Vorinstanzen resultiert, die vom Obersten Gerichtshof nicht überprüft werden kann (Kodek in Rechberger, ZPO Rz 1 zu § 503). Auf die Ausführungen d…