Spruch Die Revision und der Rekurs werden zurückgewiesen. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei die mit S 8.745,76 (darin enthalten Umsatzsteuer von S 1.457,63, keine Barauslagen) bestimmten Kosten der Revisions- und Rekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen…
Text Begründung: Im Verfahren zu 10 Cg 189/92x des Landesgerichtes Feldkirch wurde rechtskräftig festgestellt, daß die beklagten Parteien zur ungeteilten Hand dem Kläger für alle zukünftigen Schäden aus dem Unfall vom 14.12.1991 ersatzpflichtig sind; die Haftung der zweit- und drittbeklagten Parteien w…
Rechtliche Beurteilung Gegen den bestätigenden und abändernden Teil der Entscheidung wurde die ordentliche Revision, gegen den aufhebenden Teil der Rekurs für zulässig erklärt. Das Berufungsgericht führte in rechtlicher Hinsicht aus, daß nach der Bestimmung des § 332 Abs 1 ASVG entsprechenden Bestimmung des § 190 Abs 1 …