Spruch Der angefochtene Beschluss, der in seinem bestätigenden Teil als in Rechtskraft erwachsen unberührt bleibt, wird im Übrigen aus Anlass des Revisionsrekurses der klagenden Partei als nichtig aufgehoben. Dem Rekursgericht wird in diesem Umfang die neuerliche Entscheidung nach Verfahrensergänzung aufge…
Text Begründung: In seiner Mahnklage begehrte der Kläger 9.600 EUR sA aus einer Teilrechnung vom 16. 3. 2007. Gegen den antragsgemäß erlassenen Zahlungsbefehl erhob die Beklagte Einspruch mit der Begründung, die Rechnung sei dem Grunde und der Höhe nach nicht richtig. Termin für die Tagsatzung zur mündli…
Rechtliche Beurteilung 1. Der Rechtsmittelausschluss des § 397a Abs 3 letzter Satz ZPO, der auch im bezirksgerichtlichen Verfahren anzuwenden ist (§ 431 Abs 1 ZPO, § 442a Abs 1 ZPO), bezieht sich grundsätzlich nur auf die Bekämpfung des Beschlusses, mit dem das Versäumungsurteil aufgehoben wird (RIS-Justiz RS0040948). Der…