JudikaturJustizRS0042143

RS0042143 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Oktober 2001

Die Anfechtung der Beweiswürdigung des Erstrichters ersetzt nicht den Antrag auf Anordnung einer Berufungsverhandlung. Dennoch ist das Berufungsgericht verpflichtet, eine Berufungsverhandlung anzusetzen und die Beweise insoweit zu wiederholen, als es Bedenken gegen die Beweiswürdigung des Erstrichters hat.

Entscheidungen
8