Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 12.247,20 (darin S 2.041,20 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Beklagte hielt bei der Opernballdemonstration vom 22.2.1990 folgende Rede: "Schon seit mehreren Wochen ist in den größten österreichischen Tageszeitungen "Kronen-Zeitung" und "Kurier" zu lesen gewesen, Anti-Opernball-Demonstranten seien gewalttätig, sie würden Bomben legen …
Rechtliche Beurteilung Der Nichtigkeitsgrund nach § 477 Abs 1 Z 4 ZPO wird nur durch den völligen Ausschluß einer Partei von der, zumindest von der letzten Verhandlung, nicht aber dadurch gesetzt, daß der Richter nach durchgeführter Verhandlung vor deren Schluß Beweisanträge zurückgewiesen hat. Durch die Verhinderung der …