Spruch Die §§ 7 und 7 a JN regeln die Gerichtsbesetzung, nicht die Zuständigkeit, weshalb die Rechtsmittelbeschränkung des § 45 JN keine Anwendung findet Für die Abgrenzung zwischen der Gerichtsbarkeit des Einzelrichters und des Senates ist nicht die Bestimmung des § 55 Abs. 1 JN, sondern die des § 227 Ab…
Text Die Kläger kauften je zur Hälfte den Gesellschaftsanteil des Salo B an der offenen Handelsgesellschaft S und Co. Mit der am 24. Oktober 1973 zu 2 Cg 122/74 (früher 2 Cg 576/73) des Kreisgerichtes Wr. Neustadt eingebrachten Klage begehrte Salo B und in weiterer Folge die Beklagte als dessen Universa…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: 1. Zum Rekurs im Kostenpunkte: Der Rekurs gegen die Entscheidung des Berufungsgerichtes im Kostenpunkt ist unzulässig. Nach § 528 Abs. 1 Z. 2 ZPO sind Rekurse gegen Entscheidungen des Gerichtes zweiter Instanz über den Kostenpunkt unzulässig. Diese Bestimmung schließt die selb…