RS0042013 – OGH Rechtssatz
RS0042013 – OGH Rechtssatz
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Anders als nach § 79 Abs 1 1.DVEheG soll aus Gründen der Rechtssicherheit durch eine gerichtliche Entscheidung festgestellt werden, in welchem Umfang das Ersturteil außer Kraft tritt. Demnach hat das Berufungsgericht gegebenenfalls auch festzustellen, daß das angefochtene Urteil durch die Klagszurücknahme nicht (bzw daß dieses) wirkungslos ist.