JudikaturJustizRS0041945

RS0041945 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Oktober 1992

In der Übernahme der erstgerichtlichen Feststellungen kann auch dann keine Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes liegen, wenn das Berufungsgericht zusätzliche eigene Erwägungen zur Richtigkeit der Beweiswürdigung des Erstgerichtes anstelle.