Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben . Der Beklagte ist schuldig, dem Kläger die mit 833,88 EUR (darin 138,98 EUR Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Rekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Das Erstgericht erkannte die aus mehreren Positionen bestehende Klagsforderung mit 28.564,08 EUR und die Gegenforderung mit 880 EUR als zu Recht bestehend und verpflichtete den Beklagten zur Zahlung von 27.684,08 EUR samt Zinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab 22…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist gemäß § 519 Abs 1 Z 1 ZPO zulässig; er ist jedoch nicht berechtigt. Der Beklagte wiederholt in seinem Rekurs lediglich, warum er das erstinstanzliche Urteil nur im Umfang von 10.000 EUR anfechten will und hält sich nur in diesem Ausmaß für „beschwert“. Er unterlässt es aber weiterhin …