Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben, die Entscheidungen der Vorinstanzen werden aufgehoben und dem Erstgericht eine neue Entscheidung aufgetragen. Die Rekurs- und die Revisionsrekurskosten sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Nach dem vom Erstgericht als bescheinigt angenommenen Sachverhalt wurde dem Gekündigten die Aufkündigung vom 8.3.1991 nach einem ersten erfolglosen Zustellversuch am 14.3.1991, bei dem im Postbrieffach des Gekündigten die Aufforderung hinterlassen wurde, am 15.3.1991 anwesend zu sein, na…
Rechtliche Beurteilung Zunächst wäre die Auffassung des Rekursgerichtes zu teilen, daß Hinterlegungen nach § 21 Abs. 2 ZustG nach den Vorschriften des § 17 ZustG zu erfolgen haben (vgl. SZ 60/132). Nicht beigepflichtet werden kann der Rechtsansicht des Rekursgerichtes, daß ein Adressat keine Kenntnis vom Zustellvorgang er…