Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 19.069,20 bestimmten Kosten des Rekursverfahrens (darin S 3.178,20 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.…
Text Begründung: Mit der am 16.4.1981 beim Erstgericht eingebrachten Amtshaftungsklage begehrte die klagende Partei die Verurteilung des beklagten Rechtsträgers zum Ersatz ihres mit S 5,504.280,- bezifferten Schadens, weil ihr dessen Organe die Bebauungsbestimmungen schuldhaft verspätet bekannt gegebe…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs gegen den Beschluß des Berufungsgerichtes, mit dem es die Klage aus formellen Gründen zurückweist (§ 519 Abs 1 Z 1 ZPO), ist zwar jedenfalls zulässig (JAB, 991 BlgNR 17.GP, 12), das Rechtsmittel der klagenden Partei gegen den Aufhebungs- und Zurückweisungsbeschluß des Gerichts zweiter I…