Spruch Wesen des sogenannten "Liquidationsausgleiches". Auch beim Abschluß eines solchen Ausgleiches müssen die zwingenden Anordnungen des § 3 Abs 1 Z 3 AO eingehalten werden Daß einzelne Gläubiger nach der Abstimmung über den Ausgleichsvorschlag auf einen Teil der ihnen zukommenden Ausgleichsquote verzic…
Text Der Ausgleichsschuldner stellte ursprünglich nachstehenden Ausgleichsvorschlag: 1. Die bevorrechteten Forderungen werden iS der §§ 23 und 46 AO durch den Ausgleich nicht berührt und nach dem ihnen gesetzlich zustehenden Vorrecht befriedigt; 2. die übrigen Gläubiger erhalten eine Quote von 40%, zah…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Nach § 63 AO sind, soweit die Ausgleichsordnung nichts anderes bestimmt, die Vorschriften der Konkursordnung und in deren Ermangelung die Bestimmungen der Zivilprozeßordnung... anzuwenden. Da die Konkursordnung über die Berichtigung von Beschlüssen keine Regelung enthält, gelang…