Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, dem Kläger die mit S 1.464,38 (darin S 99,58 Umsatzsteuer und S 120 Barauslagen) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Am 25. 12. 1974 ereignete sich auf der D*****-Landesstraße in der Fraktion Dölach im Bereich einer Fahrbahnenge ein Unfall, an dem der vom Kläger gelenkte und gehaltene PKW Ford Excort, Kennzeichen *****, und der von Werner R***** gelenkte und gehaltene PKW BMW, Kennzeichen ****…
Rechtliche Beurteilung Der Kläger, der eine Revisionsbeantwortung erstattete, beantragt, der Revision nicht Folge zu geben. Die Revision ist nicht gerechtfertigt. Die beklagte Partei will ein Mitverschulden des Klägers von "mindestens 50 %" daraus ableiten, dass dieser trotz Erkennen der Gefahr erst 30 m vor der Brücke da…