Spruch 1. Die am 3. November 1982 beim Kreisgericht nunmehr Landesgericht St. Pölten zu 30 Cg 156/82 eingebrachte, unter 3 Cg 156/84 fortgesetzte Scheidungsklage gilt mit Eintritt der Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses des Bezirksgerichtes Lilienfeld vom 11. Februar 1988, Sch 3/88, am 11. Februar 1988 a…
Text Begründung: Von den Parteien dieses Scheidungsprozesses wurde am 11. Februar 1988 beim Bezirksgericht Lilienfeld zu Sch 3/88 ein gemeinsamer Antrag auf Scheidung der Ehe im Einvernehmen nach § 55 a EheG eingebracht, über den noch am selben Tag mündlich verhandelt und durch auf Scheidung der Ehe lau…
Rechtliche Beurteilung Die Scheidungsklage gilt daher mit Eintritt der Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses als zurückgenommen, was durch deklarativen Beschluß festzustellen war (§ 460 Z 10 ZPO; Fasching, ZPR Rz 2364; Simotta, Die einvernehmliche Scheidung während eines anhängigen Eheprozesses, ÖJZ 1987, 129, 167). In si…