JudikaturJustizRS0041697

RS0041697 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. August 2005

Wurde die Ehe im Vorprozeß aufgelöst und stirbt ein Ehepartner während des Aufhebungsverfahrens, dann ist in sinngemäßer Anwendung des § 460 Z 8 ZPO der Nichtigkeitsprozeß oder Wiederaufnahmsprozeß "einzustellen"; er kann nur wegen der Kosten fortgesetzt werden.

Entscheidungen
2