JudikaturJustizRS0041692

RS0041692 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Dezember 2011

Stirbt eine Partei während des Revisionsverfahrens, bleibt eine rechtmäßig begründete funktionelle Zuständigkeit des Revisionsgerichtes zur Entscheidung über den Verfahrenskostenersatz aufrecht, das Rechtsmittel wird nicht - wegen gesetzlicher Einschränkung des Verfahrens auf den Kostenpunkt - nachträglich unzulässig (ausdrücklichen Ablehnung der gegenteiligen Entscheidung 3 Ob 535/77).

Entscheidungen
9