Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 3.397,35 S bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten 308,85 S an Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Prozeßparteien schlossen am 31.Dezember 1966 vor dem Standesamt Vöcklabruck miteinander die Ehe. Aus dieser Ehe stammen die Kinder Martina, geboren am 10.März 1967, Sabine, geboren am 24. Juni 1969, und Alexander, geboren am 6.November 1975. Mit der am 14.Juni 1985 beim Ers…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Unter dem Gesichtspunkt des § 503 Abs 1 Z 2 ZPO führt der Beklagte aus, daß die Lösung der Tatfrage, ob der Beklagte die Klägerin (im Jahre 1969) mit Tripper angesteckt habe, allenfalls die ergänzende Vernehmung der Parteien, in jedem Fall aber die Beiziehung eines…