Spruch Dem Rekurs gegen den berufungsgerichtlichen Zurückweisungsbeschluß wird stattgegeben. Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben und dem Berufungsgericht wird aufgetragen, das Verfahren über die Berufung unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund fortzuführen. Die Kosten des Rekurses si…
Text Begründung: Eine Ausfertigung des klagsstattgebenden Versäumungsurteiles wurde dem Beklagten am 3.Januar 1994 zugestellt. Im Sinne eines innerhalb der Berufungsfrist gestellten Antrages bewilligte das Prozeßgericht dem Beklagten die Verfahrenshilfe im vollen Umfang unter Beigebung eines Rechtsanwa…
Rechtliche Beurteilung Der gegen diesen berufungsgerichtlichen Zurückweisungsbeschluß erhobene Rekurs ist gemäß § 519 Abs 1 Z 1 ZPO zulässig. Er ist auch berechtigt. Aus der Neufassung des § 464 Abs 3 ZPO durch das VerfHG, BGBl 1974/569, geht die gesetzgeberische Absicht unverkennbar hervor, daß einer Verfahrenshilfe ge…