Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert, dass die Entscheidung des Erstgerichtes in ihrem Punkt 2. wieder hergestellt wird. Der klagende Masseverwalter ist schuldig, der beklagten Partei die mit EUR 1.846,62 (darin EUR 307,77 USt) bestimmten Kosten de…
Text Begründung: Zum Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der S***** AG wurde zunächst Dr. Gerhard H*****, Rechtsanwalt *****, bestellt. Mit seiner Klage begehrte er vom Beklagten als früherem Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin im Zusammenhang mit einer Alterspensionszusage die Herausgabe eine…
Rechtliche Beurteilung Vorweg ist darauf hinzuweisen, dass die vom Revisionsrekurswerber "hilfsweise" geltend gemachte Nichtigkeit mangels Äußerungsmöglichkeit im Rekursverfahren nicht vorliegt, weil hier kein Fall des § 521a ZPO gegeben ist. Das Rekursgericht hat zunächst zutreffend darauf hingewiesen, dass die Zurückleg…