JudikaturJustizRS0041649

RS0041649 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. August 2015

Im Fall der Umbestellung des Rechtsanwaltes zur Verfahrenshilfe durch die Rechtsanwaltskammer läuft die - bis dahin nicht abgelaufene - Rechtsmittelfrist erst ab Zustellung des Umbestellungsbeschlusses und der anzufechtenden Entscheidung an den neu bestellten Rechtsanwalt.

Entscheidungen
5