Spruch § 410 ZPO. ist auch für den Fall anzuwenden, daß dem Geldschuldner vom Kläger freigestellt wird, anstatt des geschuldeten Geldes eine bestimmte Sache zu leisten (facultas alternativa). Entscheidung vom 20. Oktober 1954, 3 Ob 644/54. I. Instanz: Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz; II. Instanz…
Text Die Klägerin behauptet in ihrer Klage, die Beklagte sei Gesellschafterin der oHG. D. Co., Mineralölgroßhandel gewesen und sei am 1. September 1953 aus der Gesellschaft ausgeschieden. Sie werde gemäß § 128 HGB. für die Schulden der Gesellschaft in Anspruch genommen. Die Klägerin habe mit D. Co. ein…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Gemäß § 396 ZPO. ist das Vorbringen der erschienenen Partei für wahr zu halten. Demnach ist die Klägerin hinsichtlich des nicht erfüllten Teiles des Vertrages nach Setzung einer Nachfrist zurückgetreten. Nach rechtgültigem Rücktritt vom Vertrage kann aber die Klägerin …