Text Begründung: Mit Bescheid vom 9. Februar 1981 enteignete der Landeshauptmann von Kärnten zum Zwecke des Ausbaues der Karawankenautobahn die den Antragsgegnern je zur Hälfte gehörigen Grundstücke 24, 27, 282, 284, 289/3, 289/4, 289/6, 290, 756, 289/1 und 289/7 sowie eine Teilfläche des Grundstücks 101…
Rechtliche Beurteilung Die Revisionsrekurse der Antragstellerin und der Antragsgegner sind unzulässig. Während die Antragsgegner ihre Rechtsmittel gemäß § 16 AußStrG ausführen, stellt sich die Antragstellerin auf den Standpunkt, weil das Gericht zweiter Instanz den erstgerichtlichen Beschluß im Punkt I 5 (Entschädigung fü…