JudikaturJustizRS0041526

RS0041526 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. November 1976

Durch die Beantwortung des auf den Klagsanspruch bezüglichen Vorbringens des Klägers und Erhebung der gegen diesen Anspruch gerichteten Einwendungen läßt sich der Beklagte in die Verhandlung zur Hauptsache ein.