JudikaturJustizRS0041514

RS0041514 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. September 2012

Beim Anbot im Sinne des § 410 ZPO handelt es sich materiellrechtlich um eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung des Gläubigers, die mit ihrem Zugang an den Erklärungsempfänger für den Gläubiger bindend wurde.

Entscheidungen
3