Spruch I. Der Revision wird teilweise nicht Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird, soweit damit der Ausspruch im erstgerichtlichen Urteil bestätigt wird, es werde festgestellt, dass die beklagte Partei der klagenden Partei für den Kostenaufwand für die sach und fachgerechte Beseitigung bodenverunre…
Text Entscheidungsgründe: Die auf Seiten der Klägerin dem Verfahren beigetretene Nebenintervenientin ist Eigentümerin einer Liegenschaft, auf der der Rechtsvorgänger der Klägerin auf Grund des mit der Rechtsvorgängerin der Nebenintervenientin geschlossenen Vertrags vom 16. 4. 1982 ein Kieswerk betrieb…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene Revision der Beklagten ist zulässig; es kommt ihr teilweise auch Berechtigung zu. Den Vorinstanzen ist darin beizupflichten, dass die Beklagte in den zwischen dem Rechtsvorgänger der Klägerin und der Bau GmbH bestehenden Unterbestandvertrag unter Übernahme aller Rechte und Pflic…