JudikaturJustizRS0041439

RS0041439 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. November 2014

Für das Rechtsverhältnis zwischen Unterbestandnehmer und Unterbestandgeber gelten dieselben Regeln wie für das Bestandverhältnis. Allerdings wird damit ein im Verhältnis zwischen Vermieter und Hauptmieter bestehender Vertragsverstoß nicht geheilt.

Entscheidungen
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