Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die verpflichtete Partei hat die Kosten ihres Rechtsmittels selbst zu tragen.…
Text Begründung: Mit Anerkenntnisurteil des Bezirksgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 23. März 1982, 31 C 64/82-3, wurde der Verpflichtete in aufrechter Ehe schuldig erkannt, der betreibenden Partei ab 1. März 1982 einen monatlichen Unterhaltsbetrag von S 2.000,-- zu zahlen. Das Begehren der betre…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs des Verpflichteten ist nicht berechtigt. Gegenstand des Verfahrens 31 C 29/86 des Bezirksgerichtes für Zivilrechtssachen Graz war allein das Begehren der betreibenden Partei, der Verpflichtete sei schuldig, den ihr zu leistenden Unterhaltsbetrag um monatlich S 800,-- bzw. S 1.000…