Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden, soweit in ihnen verfügt wurde, den Wahleltern (Dr. Michael und Louise B*****) die Obsorge über den pflegebefohlenen Diljan J*****, einstweilig zu entziehen, ersatzlos aufgehoben.…
Text Begründung: Mit rechtskräftigem Beschluss vom 12. 11. 1999 hat das Bezirksgericht 59 Sofia (Bulgarien) die Adoption des Stephan Diljan J*****, durch die Wahleltern Dr. Michael B***** und Louise B***** bewilligt, wobei gleichzeitig die Änderung des Familiennamens des Kindes auf B***** verfügt wurde. …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig und berechtigt. Die Zulässigkeit eines Rechtsmittels setzt zwar generell eine Beschwer des Rechtsmittelwerbers durch die angefochtene Entscheidung voraus, die idR allein im Spruch zu messen ist (zu den Ausnahmen siehe etwa EFSlg 94.956 mwN), doch ist sie im gegenstän…