JudikaturJustizRS0041308

RS0041308 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Oktober 2022

Die Wirkung der formellen Rechtskraft tritt kraft Gesetzes ein und haftet der Entscheidung als eine Eigenschaft an. Sie kann nicht durch eine mit der Aktenlage unvereinbare unrichtige anderslautende Rechtskraftbestätigung verändert werden. Dass die Rechtskraftbestätigung eine öffentliche Urkunde darstellt, kann daran nichts ändern.

Entscheidungen
18