Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass der Antrag, ob der EZ ***** die Einverleibung 1. des Eigentumsrechts für Josef S*****, sowie 2. der Löschung der zugunsten von Gertraud S*****, Martina S*****, Franz S*****, angemerkten fideikom…
Text Begründung: Der Liegenschaftseigentümer und Revisionsrekurswerber Franz S*****, (in Hinkunft: Übergeber) wurde in Stattgebung des ersten Eventualbegehrens mit rechtskräftigem Urteil gegenüber dem Antragsteller (als Kläger und Übernehmer) dazu verpflichtet, einen im Urteilsspruch ausformulierten Ver…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist wegen der darin aufgezeigten fehlenden Bindung an die Rechtskraftbestätigung des grundverkehrsbehördlichen Genehmigungsbescheids zulässig und berechtigt . 1.1. Wenn der Verpflichtete nach dem Inhalt des Exekutionstitels eine Willenserklärung abzugeben hat, gilt die Erklärung …