Spruch I. Aus Anlass der Revision der klagenden Partei werden die Entscheidungen der Vorinstanzen über 11.846,05 EUR samt 4 % Zinsen seit 14. 2. 2012 samt dem vorangegangenem Verfahren als nichtig aufgehoben und die Klage wird insoweit zurückgewiesen. II. Die klagende Partei wird mit ihrer Revision auf Pu…
Text Entscheidungsgründe: Zwischen den Parteien bestanden mehrere Versicherungsverträge. Zu 26 Cg 213/08g des Landesgerichts Klagenfurt begehrte der Beklagte gegenüber der Klägerin die Feststellung, dass diese Versicherungsverträge mit Eingang seines Kündigungsschreibens mit 4. 9. 2008 aufgelöst seien. T…
Rechtliche Beurteilung Zu I.: Das Berufungsgericht hat zwar richtig erkannt, dass unstrittig über die geltend gemachte Teilforderung von 11.864,05 EUR (Kapital, Zinsen und sämtliche Verfahrenskosten) bereits rechtskräftig im Verfahren 4 C 119/09v des Bezirksgerichts Lienz entschieden wurde; es hat dennoch das Klagebegehre…