Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass das Endurteil unter Einschluss seiner in Rechtskraft erwachsenen Teile insgesamt zu lauten hat: „1. Es wird festgestellt, dass die beklagte Partei verpflichtet ist, der klagenden Partei gege…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin und der Nebenintervenient sind die beiden Kinder des am ***** 2010 im 87. Lebensjahr verstorbenen J***** S***** (in der Folge: Erblasser). Dieser verfügte über fünf Sparkonten bei der beklagten Partei, von denen in diesem Rechtsstreit folgende von Bedeutung sind: - …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig, sie ist teilweise berechtigt. Die beklagte Partei vertritt weiterhin die Auffassung, die Forderung auf Auszahlung der gegenständlichen Sparguthaben sei unteilbar. Mangels einer der Klägerin im Einantwortungsbeschluss zugesagten …