JudikaturJustizRS0041207

RS0041207 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Juli 2018

Das Gericht hat ein nur versehentlich unrichtig formuliertes Klagebegehren richtig zu fassen. Ein auf "Feststellung" der eingetretenen Ersitzung eines Grundstückteiles gerichtetes Begehren hat das Gericht derart zu formulieren, dass es unzweifelhaft exekutionsfähig und einverleibungsfähig ist.

Entscheidungen
12