Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 3.292,80 bestimmten Kosten des Rekursverfahrens (darin S 548,80 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu zahlen. II. als Revisionsgericht zu Recht erkannt: Der Revision wird nicht Folge gegeb…
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagte vertrieb (ua) im Versandhandel unter der Bezeichnung "Bonsoria" ein von ihrem Vater in Holland entwickeltes Kopf- und Körpershampoo. In einem farbig gestalteten Prospekt wurden an Schuppenflechte erkrankte Personen vor und nach der Behandlung mit diesem Mittel darg…
Rechtliche Beurteilung I. Zum Rekurs des Klägers: Dieses Rechtsmittel ist entgegen der Meinung der Beklagten nicht verspätet: Da es sich gegen einen Beschluß richtet, mit dem eine Klage nach Eintritt der Streitanhängigkeit zurückgewiesen worden ist, gilt die Rechtsmittelfrist von 4 Wochen (§ 521 Abs 1, § 521 a Abs 1 Z 3 Z…