Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird mit der Maßgabe bestätigt, dass deren Punkt 1 wie folgt zu lauten hat: „Die beklagte Partei ist schuldig, es zu unterlassen, auf Produkten oder in der Aufmachung von Lebensmitteln, a.) auf IFS (International Featured Standard…
Text Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist ein Verband, dessen Mitglieder einerseits im Einzelhandel tätige Unternehmer, andererseits aber auch Landesgremien, Innungen und Handelskammern sind. Die beklagte Partei ist im Lebensmitteleinzelhandel tätig. Sie bot in ihren Filialen sowie in ihrem Onlin…
Rechtliche Beurteilung Die gegen diese Entscheidung gerichtete Revision der beklagten Partei ist zur Klarstellung der Rechtslage zulässig, aber nicht berechtigt. A. Zum Hinweis auf die IFS-Zertifizierung: 1. Nach § 2 Abs 2 UWG gelten die im Anhang unter Z 1 bis 23 angeführten Geschäftspraktiken jedenfalls als irreführend.…