JudikaturJustizRS0041103

RS0041103 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Februar 2024

Die - wenn auch erst im Revisionsverfahren erfolgte - Aufnahme des Prozesses durch den Masseverwalter hat zur Folge, dass der Leistungsprozess von Gesetzes wegen zum Prüfungsprozess geworden ist und von Amts wegen auf Feststellung der geltend gemachten Forderung in einer bestimmten Rangordnung im Konkurs zu erkennen ist.

Entscheidungen
38