Spruch 1. Die Bezeichnung der beklagten Partei wird wie im Urteilskopf ersichtlich berichtigt. 2. Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 559,15 EUR (darin 93,19 EUR USt bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen. …
Text Entscheidungsgründe: I. Über das Vermögen der w***** Ges.m.b.H. (in der Folge Beklagte genannt) wurde am 16. 1. 2014 zu ***** des Handelsgerichts Wien das Konkursverfahren eröffnet. Der Kläger hat seine Forderung im Konkursverfahren angemeldet; die Forderung wurde vom Masseverwalter in der Prüfungst…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig; sie ist jedoch nicht berechtigt. 1.1. Wer einem anderen eine Sache gegen Entgelt überlässt, leistet Gewähr, dass sie dem Vertrag entspricht. Er haftet also dafür, dass die Sache die bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften hat, dass sie seiner Beschreibung,…