Spruch 1.) Der Revisionsrekurs des Magistrates der Stadt Wien, Amt für Jugend und Familie - Rechtsfürsorge Bezirk 10, wird zurückgewiesen. 2.) Dem Revisionsrekurs der mj. Anna D***** wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird in Ansehung der Revisionsrekurswerberin dahin abgeändert, da…
Text Begründung: Die Mutter der drei Minderjährigen Elfriede M***** ist am 10. Juli 1995 verstorben. Gemäß § 138 Abs 1 ABGB ist davon auszugehen, dass die mj. Anna D***** der Ehe der Mutter mit Magdy Mohamed M***** entstammt, der seit Jahren unbekannten Aufenthaltes ist. Der Vater ist seiner ihm mit Be…
Rechtliche Beurteilung Zum Revisionsrekurs des Jugendwohlfahrtsträgers: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 16 Abs 3 AußStrG) - (geänderten) Ausspruch des Rekursgerichtes ist der Revisionsrekurs des Jugendwohlfahrtsträgers, der sich gegen die Abweisung des auf den Zuspruch künftig fällig werdender…