JudikaturJustizRS0041094

RS0041094 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Dezember 2009

Beim auf Ersatz der in Zukunft fällig werdenden Kostenbeträge gerichteten Leistungsbegehren gemäß § 39 WrJWG (§ 33 JWG 1989) handelt es sich um einen von der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen und Ansprüchen aus der Legalzession von Unterhaltsanprüchen zu unterscheidenden Ersatzanspruch, auf den die Bestimmung des § 406 Satz 2 ZPO nicht anzuwenden ist.

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4