RS0041083 – OGH Rechtssatz
RS0041083 – OGH Rechtssatz
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Ein Urteil auf Unterfertigung eines Vertragstextes, dessen Inhalt den Kläger zwar mehr als das Hauptbegehren, aber weniger als das Eventualbegehren belastet und erkennbar vom Prozeßstandpunkt des Klägers mitumfaßt ist, verstößt nicht gegen § 405 ZPO.