Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen, die hinsichtlich der Zuerkennung der persönlichen Dienstbarkeit des Gehens zugunsten der Klägerin über das im Alleineigentum der beklagten Partei stehende Grundstück ***** in Rechtskraft erwachsen sind, werden im Übrigen, somit…
Text Begründung: Die Klägerin ist Alleineigentümerin des Grundstücks ***** mit der Grundstücksadresse *****. Die Beklagte ist Alleineigentümerin (unter anderem) des Grundstücks *****. Bei den Streitteilen handelt es sich um Schwestern. Über den Hof der Beklagten auf dem Grundstück ***** verläuft ein Weg …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil die Entscheidung des Berufungsgerichts einer Korrektur durch den Obersten Gerichtshof bedarf und ein relevanter sekundärer Feststellungsmangel vorliegt. Dementsprechend ist die Revision der Klägerin auch (teilweise) berechtigt. 1. Das Erstgericht hat die Erfüllung der…