Spruch Weder der Revision noch dem Rekurs wird stattgegeben. Die Beklagte hat die Kosten ihres Rechtsmittels selbst zu tragen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte von der Beklagten den Betrag von 6.874 S als Ersatz der Kosten für das Tapezieren und die Verlegung eines Bodenbelages in der von ihr benützten Wohnung im Hause der Beklagten. Dazu brachte sie vor, an der aus Küche, Zimmer, Bad und WC bestehende Parterrewoh…
Rechtliche Beurteilung Mit Rücksicht auf die Neuformulierung des Urteilsspruches im berufungsgerichtlichen Teilurteil sei hiezu bereits angemerkt: Die prozessuale Aufrechnungseinwendung ist ein Eventualsachantrag, anstatt eines Leistungsbefehles eine urteilsmäßige Schuldtilgung durch Aufrechnung vorzunehmen. übergeht das …