Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das Urteil des Berufungsgerichtes wird dahin abgeändert, dass das Ersturteil mit der Maßgabe wiederhergestellt wird, das es zu lauten hat: Das Leistungsbegehren des Inhaltes, die beklagten Parteien seien zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei EUR 31.580,…
Text Entscheidungsgründe: Die erstbeklagte Partei ist Komplementärin der zweitbeklagten Partei, welche am 19. 9. 1999 Betreiberin einer Sommerrodelbahn in B***** (Vorarlberg) war. Das über die zweitbeklagte Partei mit Beschluss des Landesgerichtes Feldkirch vom 19. 2. 2002 zu 14 S 45/02h eröffnete Konku…
Rechtliche Beurteilung Zunächst ist davon auszugehen, dass die beklagten Parteien der Klägerin auf Grund der (unstrittig) gelösten Karte aus Vertrag und nicht aus Delikt haftbar sind, wobei den Sicherheits und Betriebsvorschriften auch der Charakter einer Schutzvorschrift im Sinne des § 1311 ABGB zugesonnen werden muss. …