Spruch Keine bindende Wirkung des über den Grund des Anspruches im Vorprozeß ergangenen Zwischenurteils im Verfahren über eine neue Klage. Entscheidung vom 24. März 1961, 2 Ob 104/61. I. Instanz: Landesgericht Klagenfurt; II. Instanz: Oberlandesgericht Graz.…
Text Im Vorprozeß machte die Klägerin gegen das beklagte Land Schadenersatzansprüche in der Höhe von 1.255.330 S 50 g geltend, weil sie infolge einer intralumbalen Novalgin - Injektion, die ihr ein Oberarzt des Landeskrankenhauses K. am 2. Juli 1946 verabreicht hatte, gelähmt wurde. Mit Teil- und Zwische…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Die Klägerin verweist zur Begründung ihres Standpunktes, daß sich die Rechtskraftwirkung eines Zwischenurteils über den Grund des Anspruches von der eines Urteils auf Grund eines Feststellungsantrages gemäß § 393 Abs. 2 ZPO. nicht unterscheide, vor allem auf die höchstgerichtlic…