JudikaturJustizRS0041011

RS0041011 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. September 2021

Keine bindende Wirkung des über den Grund des Anspruches im Vorprozess ergangenen Zwischenurteils bezüglich solcher Ansprüche, die später aus dem gleichen Rechtsgrund mit neuer Klage geltend gemacht werden (vgl 2 Ob 430/60).

Entscheidungen
11