RS0041007 – OGH Rechtssatz
RS0041007 – OGH Rechtssatz
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Wird eine innerhalb der erteilten Frist erstattete Klagsbeantwortung - wenn auch zu Unrecht - rechtskräftig zurückgewiesen, dann ist (wenn innerhalb dieser Frist keine Klagebeantwortung vorgelegt wird) über Antrag gemäß § 398 ZPO ein Versäumungsurteil zu fällen.