JudikaturJustizRS0041007

RS0041007 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. November 1959

Wird eine innerhalb der erteilten Frist erstattete Klagsbeantwortung - wenn auch zu Unrecht - rechtskräftig zurückgewiesen, dann ist (wenn innerhalb dieser Frist keine Klagebeantwortung vorgelegt wird) über Antrag gemäß § 398 ZPO ein Versäumungsurteil zu fällen.