Spruch Dem Rekurs wird teilweise Folge gegeben. In Ansehung des Feststellungsbegehrens wird der angefochtene Beschluß dahin abgeändert, daß die erstgerichtliche Entscheidung als Teilurteil wiederhergestellt wird. Im übrigen wird dem Rekurs nicht Folge gegeben. Die Kosten des Rekursverfahrens sind weitere V…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist österreichischer Staatsbürger und wurde mit rechtskräftigem Urteil des Appellationsgerichtes Florenz vom 1. Dezember 1971 wegen mehrerer, in den Jahren 1966 und 1967 in Italien begangener, politisch motivierter Verbrechen ("Porzescharten-Attentat" ua) in Abwesenh…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs des Klägers ist teilweise gerechtfertigt. Gemäß § 1 Abs 1 StrafregG, BGBl 1968/277 idgF, wird zum Zwecke der Evidenthaltung strafgerichtlicher Verurteilungen für das gesamte Bundesgebiet ein Strafregister geführt, in das nach § 2 Abs 1 Z 2 leg cit ua auch alle rechtskräftigen Verurteilung…