Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 19.049,55 S bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin 1.339,05 S an USt und 4.320 S an Barauslagen) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Mit Beschluss des Landesgerichts Innsbruck vom 19. 1. 1982, S 11/82, wurde über das Vermögen der Firma I*****gesellschaft m.b.H. der Konkurs eröffnet. Die Gemeinschuldnerin war unter anderem Eigentümerin der Liegenschaften ***** und *****. Am 29. 5. 1981 unterfertigte der Geschä…
Rechtliche Beurteilung Der Kläger rügt es zunächst als einen „Feststellungsmangel“, dass das Berufungsgericht nicht „klar ausgesprochen“ habe, dass die Stellung eines Leistungsbegehrens richtig gewesen sei, und der Berufung nicht „in diesem Punkte“ Folge gegeben habe; der Hinweis im angefochtenen Urteil, dass die Berufung…