Text Begründung: Das Erstgericht wies den Sicherungsantrag der Klägerin, den beklagten Parteien zu verbieten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Vergleiche von Marktforschungsergebnissen, insbesondere der Optima-Analyse, über von ihnen herausgegebene periodische Druckschriften, insbeson…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekus ist unzulässig. Soweit der Klägerin auf Grund ihres zweiten Sicherungsantrages bereits eine einstweilige Verfügung rechtskräftig bewilligt wurde, ist sie durch die Zurückweisung ihres gleichlautenden Sicherungsantrages nicht beschwert. Soweit der zweite Antrag (hinsichtlich lit. a…