Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass die Entscheidungen der Vorinstanzen als Teilurteil zu lauten haben: „Das Klagehauptbegehren des Inhalts, die beklagte Partei sei schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen 60.500 EUR samt 4 % Zinsen seit 17. Mär…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin und der Beklagte sind die Kinder der am 22. 12. 1996 verstorbenen Aloisia G*****. Sie hinterließ ein Testament, in dem sie den Beklagten als Alleinerben einsetzte und die Klägerin auf den gesetzlichen Pflichtteil beschränkte. Am 26. 9. 1997 schlossen die Klägerin un…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig; sie ist hinsichtlich der Abweisung des Hauptbegehrens auch berechtigt. Dem Berufungsgericht ist zunächst darin beizupflichten, dass jedenfalls keine ursprüngliche Unmöglichkeit im Sinn des § 878 ABGB vorliegt. Es ist nämlich in keiner Weise hervorgekommen, dass schon im Ze…