JudikaturJustizRS0040779

RS0040779 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Februar 2023

Die prozessuale Aufrechnungseinrede hat die Geltendmachung einer aufrechenbaren, aber noch nicht aufgerechneten Gegenforderung, mit der erst im Urteil aufgerechnet werden soll, zum Gegenstand. Von einer aufrechenbaren Gegenforderung kann nicht gesprochen werden, wenn diese nicht einmal ziffernmäßig angegeben wurde.

Entscheidungen
6