JudikaturJustizRS0040778

RS0040778 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. März 2023

Die Erklärung des Beklagten, den Klagsanspruch zu bestreiten, kann als abgekürzte Protokollierung dafür gelten, daß auch die Klagsangaben als unwahr bestritten werden (so schon ZBl 1929/346).

Entscheidungen
5