Spruch Die Erklärung des Beklagten, den Klagsanspruch zu bestreiten, kann als abgekürzte Protokollierung dafür gelten, daß auch die Klagsangaben als unwahr bestritten werden. Entscheidung vom 23. Juni 1967, 2 Ob 127/67. I. Instanz: Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz; II. Instanz: Oberlandesgericht …
Text Der Kläger begehrt wegen eines Verkehrsunfalles vom Beklagten Schadenersatz im Betrage von 42.300 S. In der Klage wird insbesondere ausgeführt, daß wegen dieses Vorfalles der Beklagte nach §§ 335, 337 StG. vom Landesgericht für Strafsachen Graz rechtskräftig verurteilt worden sei. Bei der ersten Ta…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Die Revision ist nicht begrundet. Sie führt aus, daß ein tatsächliches Vorbringen vom Beklagtenvertreter nicht erstattet worden sei; es sei nur der Klagsanspruch dem Gründe und der Höhe nach bestritten worden. Der Beklagtenvertreter habe wegen der Wahrheitspflicht nac…