Spruch 1. Die Revisionsrekursbeantwortungen des Antragstellers und der Antragsgegnerin werden zurückgewiesen. 2. Beiden Revisionsrekursen wird nicht Folge gegeben. Der Antragsteller hat seine Barauslagen des Revisionsrekursverfahrens selbst zu tragen.…
Text Begründung: Die Antragsgegnerin, eine gemeinnützige Wohnbaugesellschaft, errichtete auf einem zu diesem Zweck im Jahr 1994 gekauften Grundstück eine Wohnungseigentumsanlage. Der Antragsteller war Wohnungseigentumsbewerber und übernahm seine Wohnung Top Nr. 56 im Jahr 1998 zur Benützung. Am 20. 12. 2…
Rechtliche Beurteilung Die Antragsgegnerin begehrt die Wiederherstellung des erstgerichtlichen Beweisbeschlusses. Beide Revisionsrekurse sind aus dem vom Rekursgericht angeführten Grund zulässig, weil die betroffene Rechtsfrage offenkundig einer über den Einzelfall hinaus wesentlichen Klarstellung bedarf, sie sind aber ni…