Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei hat die Kosten ihres Rechtsmittels selbst zu tragen.…
Text Entscheidungsgründe: Das Erstgericht wies das Begehren des Klägers auf Zuerkennung einer Versehrtenrente von 20 % der Vollrente aus Anlaß des Arbeitsunfalles vom 19.September 1985 ab, weil keine unfallkausale Minderung der Erwerbsfähigkeit vorliege. Mit mündlich verkündetem Beschluß vom 9.Juni 1987…
Rechtliche Beurteilung Unter dem Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Verfahrens werden nur angebliche Mängel des Verfahrens erster Instanz gerügt, deren Vorliegen schon das Berufungsgericht verneint hat. Solche Mängel können mit Revision nicht mehr geltend gemacht werden (JBl. 1988, 196). In der Rechtsrüge - eine solc…